Widerruf für digitale Inhalte:
Noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist (Widerrufsfrist) wird mit der Erfüllung des Vertrages begonnen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich mein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) bei vorzeitigem (vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist/ Widerrufsfrist erfolgendem) Beginn mit der Vertragserfüllung – nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger inklusive obiger Zustimmungserklärung und Erklärung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) samt der gesetzlichen Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG), soferne diese nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden – verliere.